Ulrich KLose

Wir wollen unseren Beitrag leisten.

Bergedorf

FAQ

Frage: Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Antwort: Am 11. Juli können alle Bürgerinnen und Bürger im Dienstleistungszentrum am Bergedorfer Bahnhof ihre Stimme abgeben. Bereits vier Wochen vorher kann per Briefwahl abgestimmt werden.

Frage: Kann ich beide Vorlagen des Bürgerentscheids ankreuzen?
Antwort: Nein! Sie haben nur eine Stimme und können damit entweder die Vorlage des Bürgerbegehrens ankreuzen oder die der Bezirksversammlung. Kreuzen sie beide an, ist der Stimmzettel ungültig!

 

Frage: Was ist Repowering?
Antwort: Repowering bedeutet die Ersetzung alter Anlagen zur Stromerzeugung durch neuere, leistungsfähigere Anlagen. Meistens geht es dabei um Windenergieanlagen. Auf die Vier- und Marschlande bezogen heißt das, dass die jetzigen alten und kleinen Windkraftanlagen, die nur relativ wenig Strom produzieren, durch neuere, höhere und leistungsfähigere ersetzt werden.

 

Frage: Wozu brauchen wir Windkraftanlagen in den Vier- und Marschlanden"?

Antwort: Die Energiewende in Deutschland mit der Abschaltung aller Atomkraftwerke schaffen wir nur, wenn alle ihren Beitrag dazu leisten. Der Bezirk Bergedorf könnte den Strombedarf aller seiner Haushalte durch Windkraftanlagen decken und damit die Energiewende fördern.

Frage: Was ist ein Flächennutzungsplan?

Antwort: Ein Flächennutzungsplan (F-Plan) legt fest, welche Nutzungen in welchen Baugebieten möglich sind. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan, der der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.hamburg.de/flaechennutzungsplan/

Frage: Was sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen?

Antwort: Diese Eignungsgebiete sind eng begrenzte Flächen, bei denen sich nach intensiver Untersuchung herausgestellt hat, dass sie für den Bau von Windkraftanlagen geeignet sind.

Frage: Sind Windenergieanlagen mit 100 Meter Gesamthöhe genauso leistungsfähig wie höhere Anlagen?

Antwort: Nein! Eine Windkraftanlage, die bei einer Gesamthöhe von 100 Metern eine Leistung von 2000 Kilowatt hat, erzeugt im Jahr ca. 4,4 Millionen Kilowattstunden Strom. Eine 140 Meter hohe Anlage mit gleicher Leistung produziert hingegen 6,1 Millionen Kilowattstunden Strom, also fast 40% mehr!

 

Frage: Verursachen die Windkraftanlagen gesundheitsschädlichen Lärm?

Antwort: Die Umweltauflagen für Windkraftanlagen sind so hoch, dass die in Bergedorf geplanten Anlagen nicht lauter sein werden als die bisherigen. Dies gilt auch für Infraschall (Töne im für Menschen nichthörbaren Bereich). Simulationen haben ergeben, dass das Geräusch der vorgesehenen Anlagen bereits in einer Entfernung von 200 Metern nur noch 45 Dezibel (dB) beträgt. Das entspricht Zimmerlautstärke. Das Wohnen an einer Schnellstraße (über 65 dB) oder an viel befahrenen Güterverkehrsstrecken (über 70 dB) ist deutlich anstrengender für die Betroffenen.

 

Frage: Wurden die Bürgerinnen und Bürger in die Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen?

Antwort: Ja! Schon 2010 gab es eine öffentliche Plandiskussion in Bergedorf. Der Hamburger Senat hat zudem vier öffentliche Informationsveranstaltungen im Bezirk durchgeführt. Überdies haben die SPD-Fraktion und ihre Abgeordneten intensive Gespräche mit den Menschen im Landgebiet geführt.